Generalisierung
Mit zunehmend kleineren Maßstäben ergibt sich der Zwang zur stoffgerechten Vereinfachung, Zusammenfassung und Schematisierung eines Verbreitungsbildes. Eine Längenverkleinerung 1:10 entspricht einer Flächenverkleinerung 1:100. Die Generalisierung besteht daher nicht im photographischen Verkleinern oder mechanischen Vergröbern, Ausschneiden oder Überarbeiten von Objekten, sondern in überlegter qualitativer und quantitativer Auswahl.