Sozialgeographie

Bruderhof

Der „Außenposten“ eines Klosters. Vom Stammhaus wurde dieser meist als einfacher Bauernhof errichtet und mit dem Nötigsten versorgt. Sinn und Zweck war meist die Urbarmachung und Inwertsetzung entlegenen Waldbesitzes. Die Brüder eines Klosters wurden nach ihrer religiösen Befähigung in „innere“ und „äußere“ Brüder aufgeteilt. Letzteren oblag die harte Arbeit außerhalb der Klostermauern, sie waren auch die ersten Bewohner der Höfe. Bruderhöfe waren oft Keime späterer Siedlungen in abgelegenen Schwarzwaldtälern.

Gemarkungsgrenze

Bezeichnet die Grenze der einer Gemeinde zugehörigen Raumfläche. Die Gemarkungsgrenzen sind meist über die Jahrhunderte stabil und ermöglichen so historische Vergleiche über lange Zeiträume hinweg. In seltenen Fällen wurden Gemarkungsgrenzen neu geordnet. Im Falle des Südschwarzwaldes gab es im Jahr 1939 eine außergewöhnliche Entwicklung. Die Gemeinde „Feldberg“ wurde aus Teilen der am Feldberg selbst liegenden Gemeinden (gegen deren Einwände) als künstliche Neugründung einer Ortschaft geschaffen.

Allmendgebiet

Allmend bezeichnet eine historische Rechtsform der Landaufteilung. Herkunft des Begriffs ist nicht eindeutig gesichert, Vermutung: Von „Alle Mann“. Das Allmendland gehörte entweder einer Genossenschaft (Zusammenschluss einzelner Bauern) oder der Gemeinde, also der gesamten Bevölkerung. Gegensatz: Privatbesitz des Einzelnen. Vielfältige Regelungen steuern das Allmendsystem. Eine kulturelle Trennlinie im Süd/Mittelschwarzwald bildet der Übergang von Allmendgebiet zum Hofgütergebiet, von Süden kommend etwa auf der Linie Schauinsland-Feldberg.

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