Allmendgebiet

Allmend bezeichnet eine historische Rechtsform der Landaufteilung. Herkunft des Begriffs ist nicht eindeutig gesichert, Vermutung: Von „Alle Mann“. Das Allmendland gehörte entweder einer Genossenschaft (Zusammenschluss einzelner Bauern) oder der Gemeinde, also der gesamten Bevölkerung. Gegensatz: Privatbesitz des Einzelnen. Vielfältige Regelungen steuern das Allmendsystem. Eine kulturelle Trennlinie im Süd/Mittelschwarzwald bildet der Übergang von Allmendgebiet zum Hofgütergebiet, von Süden kommend etwa auf der Linie Schauinsland-Feldberg. Hier verläuft auch die Grenze der verschiedenen Erbrechte zwischen Realteilung im Süden und Anerbenrecht im Norden. Das Allmendgebiet zeichnet sich durch eine typische Nutzungsaufteilung aus, welche in der Landschaft teilweise bis heute sichtbar ist. So gehören die Jungviehhochweiden, der Gemeindewald und die Talweiden zum Allmendsystem. Das Vieh der Bauern weidet in einer einzigen großen Herde auf Gemeinschaftsland. Nur so konnte bei den ansonsten sehr zersplitterten, kleinen Flurstücken überhaupt eine rentable Viehwirtschaft betrieben werden.

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ja