Festpunktfeld

Gesamtheit der in einem Bezugssystem bestimmten und eindeutig identifizierbaren Vermessungspunkte z.B. im Landesdreiecks-, Landeshöhen oder Landeschwerenetz, durch nach Lage, Höhe und Schwere bestimmten und örtlich einwandfrei vermarkten Festpunkten. Die Schaffung und Erhaltung des Festpunktfelds ist Aufgabe der Landesvermessung, die von besonderen zivilen oder militärischen Behörden ausgeführt wird. Das Festpunktfeld ist Grundlage für die zivilen und militärischen Vermessungs- und Kartenwerke. Die Festpunkte und deren Koordinaten realisieren das Bezugssystem. Im Einflussbereich von Massenentzug (z.B. Bergbau, Grundwasserabsenkung) oder Massenauftrag (z.B. Dämme, Böschungen) sind Änderungen der Positionen der Festpunkte nicht auszuschließen. Die dadurch hervorgerufenen Veränderungen sind festzustellen und bei der Auswertung zu beachten.

ueberarbeitet?: 
ja