Kartenurheber

Urheber, E author, originator,

Schöpfer eines durch das Urheberrecht geschützten Werkes, der in § 7 UrhG gesetzlich definiert ist. Urheber wird derjenige bezeichnet, der das Werk generiert hat, Auch wenn der Urheber sein Werk in Erfüllung von arbeitsrechtlichen Pflichten geschaffen hat, z. B. ein Kartograph in einem kartographischen Verlag, steht ihm die Urheberschaft zu. 

Quelle und ausführliche Informationen: BOLLMANN ET.AL. (2002): Lexikon der Kartographie und Geomatik. - SPEKTRUM AKADEMISCHER VERLAG. ISBN: 382741136X

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ueberarbeitet?: 
ja