Kontrast
Kontrast; von lateinisch contra "gegen" und stare "stehen".
Als Kontrast bezeichnet man den Helligkeitsunterschied (eines Bildes). Während das menschliche Auge den in der Natur auftretenden enormen Kontrastumfang (zwischen hellem Sonnenschein und dem Dunkel der Nacht) relativ problemlos meistert, stoßen wir bei dem Bemühen, das Gesehene festzuhalten, an teilweise ernüchternde Grenzen.
In der Malerei haben schon die klassischen Maler Jahrhunderte lang versucht, durch immer neue Tricks die engen Grenzen der Malerei zu erweitern.
Folgende Kontraste sind in der Malerei bekannt und finden in vielen anderen Bereichen, in denen die Wirkung von Farbe und Helligkeit gezielt verändert werden soll, ihre Anwendung:
- Hell-Dunkel-Kontrast
- Kalt-Warm-Kontrast
- Farbe-an-sich-Kontrast
- Komplementärkontrast
- Qualitätskontrast
- Quantitätskontrast
- Simultankontrast
- Sukzessivkontrast
Auch für die Filmmaterialien ist der zu verarbeitende Kontrastumfang neben der Minimierung des Filmkorns eines der wichtigsten Entwicklungskriterien. Trotzdem kann nur etwa ein Zehntel des wirklichen Kontrastumfangs verkraftet werden, so dass zu helle Bereiche abgedunkelt und/oder zu dunkle Bereiche aufgehellt werden müssen. Blende und Belichtungszeit verschieben lediglich den Bereich, vergrößern aber nicht den Umfang, ähnliches gilt auch für Mikroskop und Optik, wo zwischen Amplituden- und Phasenkontrast unterschieden wird.
Beim Video und Digitalfotografie tritt das Problem verstärkt auf, da heutige Sensoren den Kontrastumfang nochmals etwa halbieren. Ein Umfang von 1:40 gilt hier schon als guter Wert. Sehr viele Digitalfotos müssen daher mit geeigneter Software im "digital darkroom" (Dunkelkammer) nachbearbeitet werden, beispielsweise mit der Tonwertspreizung (s. auch: Aufsteilung).
Der Kontrast K wird definiert als: K=\frac{I_{max}-I_{min}}{I_{max}+I_{min}}
Dabei bezeichnet I die Lichtstärke, den Quotienten aus Lichtstrom und Raumwinkel.
Auch in anderen Zusammenhängen werden (unüberbrückbare) Unterschiede als Kontrast bezeichnet, beispielsweise der zwischen "Arm und Reich".
In der Linguistik spricht man von einem Kontrast, wenn ein Merkmal in Klang oder Form unterschieden werden kann. Beispiel: Kontrast zwischen stimmhaftem und stimmlosen Laut: "d", "t". In vielen Fällen entsteht dabei zugleich ein Bedeutungsunterschied.
Quelle: freie Enzyklopädie Wikipedia, siehe unten