Einzugsgebiet
Das durch eine ober- und/oder unterirdische Wasserscheide abgegrenzte Gebiet, welches durch ein Fließgewässer mit allen seinen Nebenflüssen entwässert wird oder in einen See entwässert. Der Einzugsgebietskörper reicht von der äußeren Grenzschicht der Gebietsoberfläche bis zur Sohle des tiefsten noch aktivierbaren Grundwasserleiters. Dabei können sich oberirdisches und unterirdisches Einzugsgebiet voneinander unterscheiden.
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ja
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