Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion
Im Juni 2015 gab die Landesregierung Sachsen-Anhalts die vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft erstellten Antworten auf eine kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Dietmar Weihrich heraus. Einige Kernfragen und -antworten darin waren:
Wie viel Hektar Wald müssen zur Umsetzung der Planungen insgesamt gerodet werden? | Die Rodungsfläche wird in der Machbarkeitsstudie ‚Natürlich.Schierke‘ vom September 2014 im Auftrag der Stadt Wernigerode mit maximal 42,7 ha angesetzt. Zur Festlegung der Ersatzmaßnahmen müssen die betroffenen Waldflächen auf Basis ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion bewertet werden. Die Stadt Wernigerode geht von einem Flächenverhältnis von rund 1:1,5 aus. Sie verfügt in gewissem Umfang über Ersatzaufforstungsflächen, die nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch Bescheide gesichert sind. Zudem stehen auch Waldtauschflächen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs grundsätzlich für waldverbessernde Maßnahmen zur Verfügung |
Die Planungen von Natürlich.Schierke betreffen den Nationalpark Harz, FFHGebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete. Welche sind dies und welche Flächen sind betroffen? | Das FFH-Gebiet „Hochharz“, das Vogelschutzgebiet „Hochharz“, das FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“, das Naturschutzgebiet „Harzer Bachtäler“, das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ |
Wird bzw. wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt? | FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfungen werden durchgeführt werden müssen. Diese Prüfungen sind Bestandteil der bevorstehenden Genehmigungsverfahren. |
Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen? Wurden bereits A- und E-Maßnahmen durchgeführt? Bitte auflisten unter Nennung der Art der Maßnahme, der Fläche, der Verortung | Die konkrete Beurteilung der Eingriffe und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgen im Rahmen der Genehmigungsverfahren (Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung im Landschaftspflegerischen Begleitplan) auf Basis geltender Gesetze und Bestimmungen. Auf Basis der Machbarkeitsstudie zeichnen sich eine Reihe an umweltbezogenen Entwicklungsmaßnahmen ab, die im Weiteren planerisch konkretisiert und bei einer Realisierung des Projektes umgesetzt werden müssen. |
Mit welchen Kosten ist die Beschneiung pro Jahr verbunden? Bitte auch die Rahmenbedingungen der Kalkulation angeben | Rechnung als Ergänzung, bei 30 cm Schneehöhe: 347.000 m² x Schneehöhe 30 cm =104.100 Kubikmeter x 3-5 € = 312.300 € bis 520.500 € (inklusive Abschreibung, Energie-und Personalkosten) In unserem Wirtschaftlichkeitsgutachten sind abgebildet: Abschreibung: 250.000 €/a [bei 20 Jahren Abschreibung, 5 Mio. € Invest in die Beschneiungstechnik] Energie: 93.600 €/a [s. Tabelle] |