Fruchtfolge bezeichnet den Wechsel einer auf einer landwirtschaftlichen Fläche angebauten Fruchtarten nach bestimmten Regeln. Beispiele sind Drei- oder Vierfelderwirtschaft. Durch die konsequente Einhaltung der Fruchtfolge wird dem Boden Zeit zur Regeneration gegeben und die einseitige Belastung durch den Anbau einer Fruchtart kann im nächsten Jahr ausgeglichen werden, wenn eine Fruchtart mit deutlich anderen Anforderungen an den Boden angebaut wird. Weiterhin lässt sich so der Befall von Schaderregern (z.Bsp. Rostpilze, Halmbruchkrankheit) und Unkräutern (Ackerfuchsschwanz, Klettenlabkraut) reduzieren.
Der Anbau von nur einer Fruchtart auf einem Feld über mehrere Jahre oder innerhalb eines Forstgebietes wird als Monokultur bezeichnet.
Monokulturen bieten den Vorteil, dass die vom Land- oder Forstwirt anzuwendenden Bewirtschaftungsmaßnahmen einheitlich sind. Jedoch sind Monokulturen auch risikobehaftet:
Der Anbau von Mischkulturen (Gemengesaaten) kann hier dazu beitragen, die Risiken zu minimieren. Hier lassen sich verschiedene Grasarten, aber auch Weizen und Roggen, Gerste und Hafer oder Getreide und Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen) kombiniert anbauen. Speziell beim Anbau von Tierfuttern oder zur Bioenergiegewinnung ist Sortenreinheit nicht erforderlich, was daher ein geeignetes Einsatzfeld für Gemengesaaten darstellt.
Weiterhin hat sich im ökologischen Landbau die Anwendung des Untersaatverfahrens etabliert. Dabei wird zwischen den breiteren Reihen der Hauptfruchtart (meist Mais oder Zuckerrüben) eine Nebenfruchtart, beispielsweise Kleegras, ausgesät.
Auch die Mischung von Forst- und Landwirtschaft (Agroforstwirtschaft), also der Anbau landwirtschaftlicher Kulturen zwischen forstlich genutzten Baumbeständen, erhöht die Artenvielfalt und verringert das Bodenerosionsrisiko.